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P e r s o n e n    i m    B i l d
u n d    D a t e n s c h u t z

Abgebildete Personen können ein Panoramabild
in hoher Qualität gratis erhalten, sofern sie gut
erkennbar im Vordergrund fotografiert wurden.
Weitere Infos

Sofern Personen deutlich erkennbar sind,
können diese jederzeit Einspruch gegen die
Veröffentlichung erheben bzw. Ihre Einwilligung
zur Veröffentlichng zurückziehen.
Weitere Infos

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N u t z u n g s b e d i n g u n g e n
f ü r    g e l i e f e r t e s    B i l d m a t e r i a l

Geliefertes Bildmaterial kann zu den jeweils vereinbarten
Zwecken vom Kunden genutzt werden.

Zum Schutz gegen missbräuchliche Nutzung
gelten die folgenden Allgemeinen Liefer- und
Geschäftsbedingungen (AGB)



A G B

Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen
für Aufnahmen und Lieferungen von
Bildmaterial in analoger und digitaler Form
zur Vergabe von Nutzungsrechten

 
I . Allgemeines
1. Alle Angebote, Lieferungen und die Vergabe von Nutzungsrechten erfolgen ausschließlich freibleibend zu den folgenden Geschäftsbedingungen. Abweichende Nutzungsrechtsvereinbarungen müssen gesondert vereinbart werden.
2. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass diese schriftlich bestätigt werden. Für den Fall der Lieferung oder Nutzung von analogem und digitalem Bildmaterial kommt ein Vertragsverhältnis nur auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsverbindungen zustande.

II. überlassenes Bildmaterial
1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassene Bildmaterial. Sie gelten auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne des Urheberrechtsgesetz handelt.
3. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall, dass dafür Schadensersatz geleistet wird.
4. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken weitergeben.
5. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 5 Werktagen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen. Das gilt auch für digital geliefertes Bildmaterial

III. Nutzungsrechte
1. Sofern eine Vereinbarung über die beabsichtigte Nutzung getroffen wurde, erwirbt der Kunde hierfür ein einfaches Nutzungsrecht. Wird keine Vereinbarung über die Verwendung des Bildmaterials getroffen, darf dieses nur für private Zwecke des Kunden innerhalb seiner eigenen Räume genutzt werden.
2. Weitere Nutzungsrechte wie beispielsweise medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden.
3. Jede weitere Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von Herrn Kölbach.
4. Veränderungen des Bildmaterials wie beispielsweise durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht ohne vorherige Zustimmung abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
5. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, zu übertragen.
6. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung eines Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.

IV. Haftung
Es wird keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte übernommen, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus obliegt dem Kunden. Der Kunde publiziert die Fotos auf eigene Verantwortung und es obliegt ihm, eine evtl. Verletzung von Persönlichkeitsrechten vor einer Veröffentlichung des Fotomaterials zu prüfen.

V. Honorare
Jede Nutzung des Bildmaterials ist honorarpflichtig. Honorare sind vor Verwendung zu vereinbaren. Sofern keine Honorarvereinbarung getroffen wurde, gelten für die Berechnungen solcher Honorare die "Bildhonorare der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing" in der jeweils gültigen Fassung. Das Honorar des Fotografen gilt - sofern nicht anders vereinbart - nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck. Bildmaterial für Layoutzwecke wird nur dann gratis zur Verfügung gestellt, wennn ein entsprechender Auftrag folgt. Das Honorar versteht sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle Honorare sind innerhalb zwei Wochen nach Rechnungseingang ohne Abzüge zu zahlen.

VI. Vertragsstrafe, Schadensersatz
1. Bei jeglicher unberechtigten Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ohne vorherige Zustimmung ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des Fünffachen des vereinbarten oder des anhand der jeweils gültigen Bildhonorarsätze der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing zu ermittelnden Nutzungshonorars fällig, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht deutlich erkennbaren Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% des Nutzungshonorars zu zahlen.

VII.Sonstiges
Sofern Rechnungen nicht innerhalb 30 Tagen nach Erhalt bezahlt sind, werden Verzugszinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz gemäß $289 Abs.1 BGB berechnet.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.